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Geschäftsgegenstand ist der Nachweis und die Vermittlung von unbebauten
und bebauten Liegenschaften, Wohngebäuden und Gewerbeobjekten.
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Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten
Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst
vollständige und richtige Angaben zu erteilen, eine Haftung für die Richtigkeit
und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Die Haftung wird für
alle denkbaren Fälle im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
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Die Vermittlungs- und Geschäftsangebote sind für uns unverbindlich
und freibleibend. Insbesondere bleiben Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.
Die Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, streng vertraulich
und dürfen ohne schriftliche Einwilligung an Dritte nicht weiter gegeben
werden.
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Der Angebotsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich -
unter Angabe der Quelle - Mitteilung zu machen, wenn ihm das Angebot bekannt
ist. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis und
bei Kauf Einräumung eines Vorkaufsrechtes oder Vermietung unseren Provisionsanspruch
an. Die Provision gilt auch im Wege einer Zwangsvollstreckung als vereinbart.
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Die Provision ist in allen Fällen vom Käufer bzw. Erwerber des Rechtes
oder Mieter bzw. Pächter zu zahlen. Sie beträgt, soweit nicht anders angegeben
oder vereinbart, 5 % des Gesamtkaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer. Ausnahme
nur bei Beteiligung oder bei Übernahme der Provision durch den Verkäufer.
Der Provisionsanspruch besteht auch auf die Verkaufspreise für mitgekaufte
Einrichtungen, Betriebsausstattungen, Ware, Firmenwerte sowie sonstige
Verkäufe, die mit dem Objektkauf /-vermietung, durch den Vermittler eingeleitet,
zusammenhängen. Sollte der Auftraggeber das Auftragsobjekt zurückziehen, weil das Auftragsobjekt nicht mehr veräußert werden soll, entstehen dem Auftraggeber für die Tätigkeit des Maklers sowie für die Auslagen Kosten.
Für unseren Provisionsanspruch reicht es aus, einen Interessenten auch
auf mündliche bzw. fernmündliche Anfrage bzw. Suchauftrag die Anschrift
eines Objektes mündlich/fernmündlich mitzuteilen.
Dies gilt auch dann, wenn sich der Interessent darauf hin persönlich mit
dem Verkäufer in Verbindung setzt, ohne die Firma Hensche Immobilien zu
informieren.
Gibt ein Interessent/Immobilienmakler bzw. -händler unser Angebot / Exposé
weiter, ist der Weitergebende verpflichtet, den Empfänger auf die strenge
Vertraulichkeit des Angebotes und die bei dem Empfänger entstehende Provisionszahlungsverpflichtung
hinzuweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung macht sich der Weitergebende
uns gegenüber schadenersatzpflichtig in Höhe der Provision.
Für die Vermittlung von Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen
sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge
hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte eine Provision in Höhe
von 2 Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Zu Gunsten des Honorarpflichtigen
vereinbarte Optionen werden der Mietvertragsdauer zugerechnet, ohne Rücksicht
darauf, ob die Optionen später ausgeübt werden.
Verträge, aus denen hervorgeht, dass während oder am Ende einer Miet-/
Pachtlaufzeit oder Leibrente das Gesamtobjekt oder ein Teil als Eigentum
an den Empfänger veräußert wird, verpflichten die Beteiligten zur Zahlung
der üblichen Provision unter Berücksichtigung einer bereits gezahlten
Mieter- bzw. Pächtergebühr.
Das gleiche gilt, wenn ein Miet-/Pachtvertrag innerhalb 24 Monaten ab
Miet-/Pachtbeginn durch einen Kaufvertrag ersetzt wird. Berechnung erfolgt
dann auf der Basis des tatsächlich erzielten Kaufpreises. Nach Abschluss
des Vertrages erfolgende Vertragsverlängerungen sind, insoweit eine 10jährige
Gesamtvertragsdauer nicht überschritten wird, individuelle Provisionsvereinbarungen
mit dem Interessenten vorrangig.
Bei Vermietung von Wohnraum haben wir die ortsübliche Provisionsregelung
zu Grunde gelegt: sofern nichts anderes vereinbart, beträgt die Provision
2 Monatskaltmiete zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Provision ist fällig zum Zeitpunkt des Abschlusses des vermittelten
Vertrages. Nachträgliche Vertragsänderungen - insbesondere auch vertraglich
vorgesehene Vertragsaufhebungen - sind ohne Einfluss auf den Provisionsanspruch.
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Bei Einräumung eines Vorkaufs-, Ankaufs- oder Erbbaurechtes, Miete
oder Pacht gelten die üblichen Sätze als vereinbart.
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Werden über von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge - ganz
gleich, welcher Art - insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche
dem Angebotsempfänger wirtschaftlich die Verfügungsmacht oder Nutzung
des Objektes verschaffen, ist der Vorgang in jedem Falle provisionspflichtig.
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Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit dem Verkäufer oder dessen
Bevollmächtigten direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen.
Spätestens bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages ist unsere Firma
hinzuzuziehen; andernfalls entsteht ein Schadenersatzanspruch in Höhe
der ortsüblichen bzw. vereinbarten Provision.
Beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Objektes durch den Eigentümer
oder einen anderen Vermittler ist der Verkäufer/Vermieter, wenn er uns
mit der Vermarktung allein oder auch gemeinsam mit mehreren Vermittlern
beauftragt hat (auch mündlich) verpflichtet, uns Name und Anschrift des
Käufers / Mieters sowie den Kauf- bzw. Mietpreis zu nennen.
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Die Vermarktung von Objekten gemeinsam mit anderen Maklern oder Vermittlern
ist uns gestattet.
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Außerhalb des schriftlichen Angebotes sind keine Nebenabreden getroffen
oder Zusicherungen gemacht worden. Abweichende Vereinbarungen gelten nur
bei schriftlicher Bestätigung.
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Verletzungen der vorgenannten Vertragsverpflichtungen begründen eine
Schadenersatzpflicht in Höhe der ansonsten geschuldeten Provision.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen
sind durch die gültigen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der
unwirksamen entsprechen, bzw. am nächsten kommen.
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Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag
ist Jever. |
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